Mit einer Fazilität vereinbart ein Kreditgeber mit einem Kreditnehmer Rahmenbedingungen (=Kreditlinie) für eine Serie von Kreditinanspruchnahmen. Der Kreditgeber kann mehrere Ziehungsberechtigte (=Kreditnehmer) nennen, die Kredite zeit- und betragsmäßig variabel abrufen können, insgesamt bis zur zugesagten Kreditlinie.
Bestätigte Fazilität
Der Kreditgeber garantiert die jederzeitige Verfügbarkeit einer limitierten Kreditsumme. Der Kreditnehmer hat dafür eine Gebühr zu entrichten.
Unbestätigte Fazilität
Der Kreditgeber garantiert kein Kreditlimit. Es werden dafür keine Gebühren erfasst.